AVGS beantragen – so funktioniert es
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert Dein Coaching vollständig. Wer ihn bekommt, wie man ihn beantragt und was bei einer Ablehnung zu tun ist.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach §45 SGB III — er finanziert Coachings bei AZAV-zugelassenen Trägern vollständig kostenfrei.
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein staatliches Förderinstrument nach §45 SGB III, das Dir ermöglicht, professionelles Coaching vollständig kostenfrei zu nutzen.
Du beantragst ihn bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter. Die Agentur trägt die Kosten vollständig — für Dich entstehen keine Ausgaben.
Wer kann den AVGS beantragen?
Berechtigt sind folgende Personengruppen:
Vollberechtigt — die häufigste Gruppe.
Z.B. befristeter Vertrag, Kündigung angekündigt, Kurzarbeit.
Personen in beruflicher Rehabilitation nach §45 SGB III.
Je nach Fallkonstellation und Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Im Zweifel direkt anfragen.
AVGS beantragen – Schritt für Schritt
Vereinbare einen Termin bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Alternativ: Telefon-Hotline 0800 4 5555 00 (kostenlos, Mo–Fr).
Erkläre, welche Art von Coaching Du benötigst. Nenne FOUR7EVEN COACHING als Maßnahmeträger und bitte ausdrücklich um einen AVGS. Das Wort "AVGS" muss fallen — sonst wird er oft nicht angeboten. Keine Sorge: Niemand muss sich scheuen, nach Unterstützung zu fragen. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind genau dafür da. Wir begleiten Dich aktiv durch den gesamten Beantragungsprozess.
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, stellt die Agentur den AVGS aus. Achte auf: Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und etwaige Einschränkungen (Maßnahmetyp, Region).
Schicke uns Deinen AVGS per E-Mail oder zeige ihn im Erstgespräch. Wir prüfen, stellen alle Abrechnungsunterlagen bereit — und Dein Coaching kann beginnen.
Warum mit uns beantragen?
Wir begleiten Dich durch den Beantragungsprozess mit intensiver Beratung in entspannter Atmosphäre, Kommunikation auf Augenhöhe und hoher Fachkompetenz. Vertrauen ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit — und wir haben Verständnis für jede persönliche Situation. Du musst diesen Schritt nicht alleine gehen.
Was, wenn der AVGS abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein — und oft auch kein Zeichen, dass kein Anspruch besteht. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind unzureichende Aufklärung im Vorfeld, falsche Beratung oder fehlende Unterstützung bei der Antragstellung. Folgende Schritte helfen:
- Begründung schriftlich anfordern
- Widerspruch einlegen (innerhalb von 1 Monat)
- Sozialberatung oder Selbsthilfe-Verband kontaktieren
- Alternativen prüfen (z.B. Qualifizierungschancengesetz, BAFA-Förderung)
Sprich uns an — wir helfen Dir, die Situation einzuschätzen.
Häufige Fragen zum AVGS
Wie lange ist der AVGS gültig?
Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein — in der Regel 3 bis 6 Wochen ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss die erste Coaching-Einheit stattgefunden haben. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden.
Muss ich den AVGS selbst bezahlen?
Nein. Mit gültigem AVGS entstehen Dir keine Kosten. Die Bundesagentur für Arbeit trägt die Gebühren vollständig und überweist direkt an FOUR7EVEN COACHING.
Kann ich den AVGS für Online-Coaching nutzen?
Ja — solange Dein AVGS keine geografische Einschränkung enthält, ist Online-Coaching bundesweit einlösbar. Prüfe Deinen Gutschein auf entsprechende Hinweise.
Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?
Der AVGS finanziert das Coaching (Beratung, Training, Begleitung). Der Gründungszuschuss ist eine eigenständige Leistung, die nach der Gründung gezahlt wird und Lebensunterhalt + Sozialabgaben sichert. Beides kann kombiniert werden — wir bereiten Dich im Gründercoaching auf beides vor.
Mit dem AVGS: Unsere Angebote
Fragen zum AVGS? Wir helfen Dir weiter — kostenlos und unverbindlich.
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