Wichtige Fragen und Antworten zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur!

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, kann Ihnen die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss gewähren, um den Start in die Selbständigkeit zu fördern. Dies ist jedoch eine sogenannte "Kann-Leistung" und liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. 

 

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Sie sind nicht älter als 65 Jahre.
  • Sie beziehen mindestens einen Tag ALG I (kein direkter Übergang aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit).
  • Ihre Existenzgründung muss eine tragfähige Vollexistenz sichern.

 

Die Entscheidung hängt auch von Ihrer individuellen Arbeitsmarktsituation ab. Wenn Sie gut vermittelbar sind und viele Jobangebote existieren, kann die Förderung schwierig zu erhalten sein.

 

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Lebenslauf und Nachweise Ihrer fachlichen und persönlichen Eignung
  • Businessplan inklusive Kapital- und Finanzplanung
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Gewerbeanmeldung oder Nachweis des Finanzamts
  • Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme)

 

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung aus?

Die Bescheinigung zur Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee kann erstellt werden von:

  • Industrie- und Handelskammern
  • Handwerkskammern
  • Berufsständischen Kammern
  • Kreditinstituten
  • Fachverbänden
  • Steuer- und Unternehmensberatern
  • Gründerzentren

 

Wie kann ich meine Chancen auf den Gründungszuschuss verbessern?

Ein spezielles Coaching zur "Heranführung an die Selbständigkeit" kann Ihnen helfen, Ihre Geschäftsidee auszuarbeiten und den Antrag optimal vorzubereiten. Bei FOUR7EVEN Coaching erhalten Sie im Rahmen eines indivduellen Gründercoachings umfassende Unterstützung - von der Idee bis zur erfolgreichen Gründung. Die Kosten können zu 100 % von der Arbeitsagentur übernommen werden.

 

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